Betreuung rechtzeitig regeln

Veröffentlicht am 02.12.2013 in Senioren

Wer eine Verfügung ausfüllt, entlastet damit seinen Ehepartner und seine Kinder, so das Fazit einer Informationsveranstaltung der AG SPD 60plus zum Thema 'Patientenverfügung', 'Vorsorgevollmacht' und 'Verfügungsvollmacht'. Eindrücklich wies der Referent, Walter Wolf vom sozialen Rathaus der Stadt Straubing darauf hin, wie wichtig es sei, sich rechtzeitig um die Erledigung dieser Dinge zu kümmern.
Rund 60 Interessierte aller Altersgruppen konnte der 60plus Vorstand am letzten Donnerstag im Schützenhaus am Hagen begrüßen. Aus eigenem Erleben weiß Vorsitzende Irene Ilgmeier mit welchen Problemen sich Angehörige bei Nicht-Vorliegen

einer entsprechenden Vollmacht auseinandersetzen müssen. Daher freute sie sich über das große Interesse an dieser Veranstaltung. Herr Wolf stellte zunächst die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Vollmachten dar. Es gilt keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen, wenn man rechtzeitig regeln will, wer sich um alles kümmert, wenn man selbst es nicht mehr kann. Dazu sei es nicht notwendig, zum Notar zu gehen. "In der Notfallmappe der Stadt Straubing, die im sozialen Rathaus und in der Stadtinformation zur Abholung bereit liegt, sind alle benötigten Formulare enthalten", so der Referent. In der Verfügungsvollmacht wird ein Mensch des Vertrauens, der kein Angehöriger sein muss, beauftragt, sich um alles kümmern. Das geht von der Behandlung im Krankenhaus über eine Aufnahme in ein Altenheim bis zu den finanziellen Dingen. Kurz, alle Dinge des tägliche Lebens so zu regeln, wie man selbst es machen würde, wenn es noch ginge. Wurde auch eine Patientenverfügung ausgefüllt, hilft das dem Betreuenden, die Wünsche des Betreuten den Ärzten gegenüber durchzusetzen.

Liegt im Falle eines Falles keine Verfügungsvollmacht vor, wird vom Amtsgericht ein kostenpflichtiger, amtlicher Betreuer eingesetzt. Da dieser den zu Betreuenden nicht kenne, habe er naturgemäß Probleme, wunschgerecht zu handeln. Der Betroffene selbst könne es ja oft nicht einmal mehr sagen.

"Auch bei Ehepartnern ist es zwingend erforderlich, eine gegenseitige Vollmacht auszufüllen und zu unterschreiben. Es ist nämlich ein weit verbreiteter Irrtum, dass Ehepartner automatisch für den Anderen notwendige Entscheidungen treffen dürfen.

Verfügungsvollmachten und Patientenverfügungen sind nicht nur für Senioren gedacht, sondern in jeder Altersgruppe sinnvoll. Die Notfallmappe holen, ausfüllen und den Angehörigen sagen, wo sie aufgehoben wird ist der beste Rat den ich geben kann. Jeder kann sich natürlich im sozialen Rathaus auch persönlich informieren und beraten lassen ," so Herr Wolf in seinem durch viele Fragen unterbrochenen Referat. Abschließens nutzte 60plus Vorstandsmitglied Herta Neumeier die Gelegenheit, sich persönlich bei Herrn Wolf für die vielen Jahre der vertrauensvollen Zusammenarbeit in ihren unterschiedlichen Funktionen bei Herrn Wolf zu bedanken. (ilg)

 
 

Homepage AG60Plus Straubing

JUSO WERDEN!

BayernSPD

Spitzenkandidat zur Landtagswahl 2023 Florian von Brunn BayernSPD-Landtagsfraktion BayernSPD

Besucher*innen

Besucher:37184
Heute:5
Online:1

Shariff