Deutschland ist eine Organ-Importnation

Veröffentlicht am 20.03.2012 in Gesundheit & Verbraucher

Medizinische und juristische Aspekte zur Organtransplantation

Bogen. (me) Trotz des herrlichen Ausflugswetters am Sonntag konnte SPD-Unterbezirksvorsitzender Heinz Uekermann eine stattliche Zahl von Besuchern zur Informationsveranstaltung im Saal des „Hotels zur Post“ begrüßen. Er hoffe, dass mit den Ausführungen der beiden Referenten die Hemmschwelle gegenüber dem Thema Organtransplantation gesenkt werden könne.

Internist Thomas S. Kammermeier hatte unter dem provokativen Titel „Tod auf der Warteliste“ den Part der Information aus medizinischer Sicht übernommen. Die Zahl der Transplantationen in Deutschland lag 2010 bei 5.083, aber der Bedarf an Transplantationen ist weit größer als das Angebot. Rund 12.000 Patienten warten auf ein Organ, davon alleine 8000 Patienten auf eine Niere. Neben diesem Organ können Leber, Herz, Lunge, Bauchspeicheldrüse und Dünndarm transplantiert werden. Bei einigen Organen könne auch eine Lebendspende vorgenommen werden, die Mehrzahl der Spenderorgane käme jedoch von Verstorbenen.

Vorteile der Lebendspende sind die kürzere Wartezeit, eine bessere Prognose für das transplantierte Organ und den Empfänger sowie eine planbare Operation. Nachteilig ist, dass die Organentnahme für den Spender nicht ganz ohne Risiko ist, so Thomas S. Kammermeier. Sehr umfangreich erläuterte der Referent Ursachen und Verfahrensabläufe bei einer notwendigen Lebertransplantation. Nach Paragraph 10 des Transplantationsgesetzes werden dabei insbesondere Erfolgsaussicht und Dringlichkeit berücksichtigt. Fulminantes Leberversagen, hier beträgt die Wartezeit ein bis zwei Tage, sowie chronische Lebererkrankung bei einer Wartezeit von zwei bis drei Monaten hätten dabei oberste Priorität. Bei der Lebendspende einer Leber werde das Organ des Spenders geteilt. Die Teile wachsen sowohl beim Spender als auch beim Empfänger erheblich nach. Verbleibt beim Spender der linke Leberlappen mit rund vierzig Prozent, so hat er nach acht Wochen rund 91 Prozent des ursprünglichen Volumens erreicht. Der rechte Leberlappen im Empfänger steigere sich in der gleichen Zeit von sechzig auf 92 Prozent.

Entscheidungskriterium Hirntod

Bei der Entnahme von Organen von Verstorbenen muss von zwei Medizinern unabhängig voneinander der Hirntod festgestellt werden. Umfassend erläuterte Thomas S. Kammermeier die Kriterien für diese Entscheidung. Die Frage aus dem Publikum, ob der Hirntod objektiv sicher festgestellt werden kann, beantwortete er mit einem eindeutigen Ja. Mit den entnommenen Organen könne auch kein Missbrauch betrieben werden, da es genau definierte gesetzliche Vorschriften gebe, die den Ablauf einer Organübertragung von der Entnahme bis zur Transplantation regeln.

Die Hemmschwelle, sich mit dem eigenen Tod zu befassen, sei sehr hoch, gab Notar Dr. Olaf Sommerfeld seine Erfahrungen bei Beratungen zur Patientenverfügung wieder. Siebzig Prozent der Deutschen sagen, sie würden Organe spenden, aber nur fünfzehn Prozent haben einen Spenderausweis. Dieses Missverhältnis gehe seiner Meinung auch darauf zurück, dass es in Deutschland notwendig ist, sich positiv für die Organspende auszusprechen. Im Nachbarland Österreich gelte das Widerspruchsrecht, hier müsse man einen Einwand gegen die Bereitschaft einer automatischen Organspende aussprechen. Der Vorteil dieser Lösung sei, dass Kliniken und Angehörige bezüglich einer Entscheidung entlastet seien und auch wesentlich mehr Spenderorgane als in Deutschland zur Verfügung stünden.

Die Einwilligung in Deutschland für eine Organspende ist ab 16 Jahren möglich und altersmäßig nach oben hin unbegrenzt. Auch kann man die Spendebereitschaft auf einzelne Organe festschreiben. Die Identität eines verstorbenen Spenders bleibt auf alle Fälle gewahrt, so Dr. Olaf Sommerfeld auf Nachfrage. Da die Patientenverfügung und die Bereitschaft zu einer Organspende in gewisser Weise im Widerspruch stehen, muss zwischen beiden eine erkennbare Rangordnung erklärt werden. Ab Sommer fragen die gesetzlichen und privaten Krankenkassen ihre Patienten auf die Bereitschaft zur Organspende ab, ein Spenderausweis liegt automatisch bei. Eine Beantwortung ist nicht zwingend vorgeschrieben, sie wird aber alle fünf Jahre wiederholt.

Betroffene berichten

Ergreifend wurde es, als zwei Betroffene über ihre Transplantationsgeschichte berichteten. Ein Mann aus dem Landkreis gab Einblick in das Wechselbad seiner Gefühle, als erst beim dritten Mal die richtige Leber zur Verfügung stand und sein Tod dadurch vermieden werden konnte. Anfangs hatte er Angst vor dem fremden Organ gehabt, zwischenzeitlich genieße er sein wiedergewonnenes Leben. Ein weiterer Besucher kam aus Irlerstein angereist. Als Diabetiker brauchte er Niere und Bauchspeicheldrüse, nach der Implantation war der Diabetes weg. Auch die Transplantation einer Leber nach Versagen der eigenen sei erfolgreich verlaufen. „Ich bin voll im Leben zurück“, so der Vater von fünf Kindern.

 
 

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